{"id":10271,"date":"2015-11-27T15:55:12","date_gmt":"2015-11-27T13:55:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/?p=10271"},"modified":"2017-09-23T13:37:17","modified_gmt":"2017-09-23T11:37:17","slug":"anzeige-beim-generalbundesanwalt-b-bundesgerichtshof-gegen-mitglieder-der-bundesregierung-27-nov-2015","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/?p=10271","title":{"rendered":"Mit Vorbemerkung (Aktualisierung): Anzeige beim Generalbundesanwalt b. Bundesgerichtshof gegen Mitglieder der Bundesregierung vom 27. Nov. 2015 &#8211; Nach eingehender Pr\u00fcfung des Generalbundesanwaltes vom 3.12.2015 erfolgte die Entscheidung &#8211; Aktualisierung 7.3.2016: die Begr\u00fcndung seitens des Generalbundesanwaltes steht immer noch aus"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\" align=\"center\"><a href=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/?attachment_id=10274\" rel=\"attachment wp-att-10274\"><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter  wp-image-10274\" style=\"border: 10px solid black;\" title=\"Anzeige geg Mitgl BundReg_27-11-15_2\" src=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Anzeige-geg-Mitgl-BundReg_27-11-15_2.png\" alt=\"\" width=\"420\" height=\"320\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"center\"><a href=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/?attachment_id=10276\" rel=\"attachment wp-att-10276\"><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter  wp-image-10276\" style=\"border: 10px solid black;\" title=\"Anzeige geg Mitgl BundReg_27-11-15_3\" src=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Anzeige-geg-Mitgl-BundReg_27-11-15_3.png\" alt=\"\" width=\"420\" height=\"320\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Hinweis 1 (aktuell, 11.2.16): <strong>Auf diese Hochverrats-Anzeige vom 27.11.15 hin reagierte die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe so: der Generalbundesanwalt teilte am schriftlich 3.12.2015 mit, dass sich trotz intensiver Durchleuchtung der dreissig-Seiten-umfassenden Anzeige kein Verdacht auf Vorliegen einer Straftat ergeben w\u00fcrde. Er wurde daraufhin zweimal um Vorlage einer Begr\u00fcndung ersucht <\/strong>(zuletzt gestrig am 10.2.16)<strong>. Bis dato ist keine Begr\u00fcndung gegeben.<\/strong><\/p>\n<p>Hinweis 2 (aktuell, 7.3.16): Trotz wiederholter Aufforderung legt\u00a0<strong>die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe<\/strong> bislang keine Begr\u00fcndung vor.<\/p>\n<p>So erging dies \u00e4hnlich dem <strong>Staats- bzw. Verfassungsrechtler Prof. Dr. Schachtschneider<\/strong> mit seiner fundiert ausgearbeiteten <strong>Verfassungsbeschwerde<\/strong> <strong>per einstweiliger Anordnung<\/strong> an das Bundesverfassungsgericht vom 2.2.16., diese am 22.2.16 durch dieses Gericht abgewiesen wurde; auch dieses ohne Begr\u00fcndung, hier unter Verweis auf \u00a7 93 b i.V. m. \u00a7 93 a BVerfGG (Epoche Times, Bericht vom 4.3.16 unter Bezug auf einen Bericht des IfS, Institut f\u00fcr Staatspolitik). Schachtschneider bewertet diese Abweisung als Willk\u00fcr bzw. als Ohnmachtserkl\u00e4rung des h\u00f6chsten deutschen Gerichts. Das Gericht habe die Demokratie und die Verfassung (die Verfassungsidentit\u00e4t, Art. 38 Abs. 1 GG) sowie das Recht auf Widerstand (Art. 20 Abs. 4 GG) zu sch\u00fctzen. Der Antrag auf einstweilige Anordnung sei erfolgt und dringend geboten, da die Massenzuwanderung schnellstens zu unterbinden sei. Das Gericht habe seine ureigenste Aufgabe nicht erf\u00fcllt. <strong>Wenn der Bund versage, bes\u00e4\u00dfen die Bundesl\u00e4nder gar das Recht zur Abspaltung von der Bundesrepublik.\u00a0 \u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Anders \u00e4usserte sich der <strong>ehemalige Pr\u00e4sident des Bundesverfassungsgericht, Hans-J\u00fcrgen Papier<\/strong> (Bericht Epoch Times, 12.1.16, unter Bezug auf das Handelsblatt). Die Kanzlerin habe eklatant (politisch) falsch gehandelt. Papier argumentiert sich rechtlich heraus: es habe sich in erster Linie um ein &#8222;eklatantes Politikversagen&#8220; gehandelt. Die unbegrenzte Einreise sei zwar ein Fehler, nicht jedoch einer, welcher auf umzusetzendem Recht beruhe.<\/p>\n<p>Anders hingegen der <strong>ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Di Fabio<\/strong> (Epoche Times v. 13.1.16): Grenzen und Begrenzbarkeit seien zentrale Vorraussetzungen des offenen Verfassungsstaates aus Gr\u00fcnden seiner Schutz- und Ordnungsfunktion.<\/p>\n<p>Man ziehe hieraus den Schluss: Deutschland bewegt sich auf die Verfassungsunwirklichkeit des Dritten Reiches zu. Deutschlands oberste Richterschaft ist politisch gesteuert. Das verwundert nicht: die Zusammensetzung der obersten Richtergremien ist Sache der politischen Parteien.<\/p>\n<h2><strong>Nachtrag<\/strong> (22.09.2017) + + + Meldung aktuell, 24 Monate nach Einlegung des Strafantrages eines Rechtsbeistandes der Rechtsanwaltskanzlei Koeppl gegen Merkel und weitere:<\/h2>\n<p>Merkel entschied eigenm\u00e4chtig im September 2015, als sie Hunderttausende an wohl organisierten Fl\u00fcchtlingen \u00fcber die deutsche Grenze gro\u00dfteils ziehen lie\u00df. Ein Bundestag-Gutachten gibt allen Anla\u00df, diese Eigenm\u00e4chtigkeit vom BVerfG \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen.<\/p>\n<p>Hier eine Bild-Dokumentation (SPIEGEL, 22.9.2017)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/?attachment_id=13895\" rel=\"attachment wp-att-13895\"><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter  wp-image-13895\" style=\"border: 2px solid black;\" title=\"Bildschirmfoto 2017-09-22 um 15.53.10\" src=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Bildschirmfoto-2017-09-22-um-15.53.10.png\" alt=\"\" width=\"500\" height=\"500\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"center\"><a href=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/?attachment_id=13896\" rel=\"attachment wp-att-13896\"><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter  wp-image-13896\" style=\"border: 3px solid black;\" title=\"Bildschirmfoto 2017-09-22 um 15.52.09\" src=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Bildschirmfoto-2017-09-22-um-15.52.09.png\" alt=\"\" width=\"500\" height=\"380\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"center\"><a href=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/?attachment_id=13897\" rel=\"attachment wp-att-13897\"><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter  wp-image-13897\" style=\"border: 2px solid black;\" title=\"Bildschirmfoto 2017-09-22 um 15.51.38\" src=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Bildschirmfoto-2017-09-22-um-15.51.38.png\" alt=\"\" width=\"500\" height=\"500\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\">Hinweis mit Blickrichtung auf den Einwand der Kanzlerin, sie habe am 4. September 2015 aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden so entschieden:<\/p>\n<p>Die Kanzlerin behauptet stets, sie habe an diesem besagten 4. September des Jahres 2015 aus <strong>humanit\u00e4ren Gesichtspunkten<\/strong> so entschieden. Sie tat dies allerdings ohne Abstimmung mit den Regierungen der Europ\u00e4ischen Union. Sie tat dies ohne R\u00fccksicht auf europ\u00e4ische und inl\u00e4ndische Rechtsgrundlagen und ohne R\u00fccksicht auf den mehrheitlichen Willen des deutschen Volkes, sie tat dies ohne R\u00fccksicht auf ihren im Deutschen Bundestag zugunsten des Wohles des deutschen Volkes geleisteten Eid. \u00a0Wenn Merkel fordert, dass jedem, der an den Toren Europas anklopft, aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden ge\u00f6ffnet werden m\u00fcsse, dann erhebt sie als Politikerin einen Anspruch, dem die Politik nicht gerecht werden kann, ohne Europa der wohlstands- und sicherheitsgef\u00e4hrdenden Sogwirkung aus Afrika, Asien, aus dem Nahen Osten auszusetzen und heillos \u00fcberrennen zu lassen. Das Problem ist, wie es sich darstellt, unl\u00f6sbar. Es entstand durch jahrzehntew\u00e4hrendes Ausbluten sogenannter Drittstaaten in Afrika und in anderen Teilen der Welt vor allem durch eine westliche Herrschafts- und Ausblutungspolitik. Die Kanzlerin muss sich als Mit-Vertreterin des Westen dieses Zusammenhangs bewusst sein.<\/p>\n<p>Dieses aus aktuellem Anla\u00df.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Hier nun die <strong>Anzeige Koeppl wegen Hochverrat<\/strong> gegen zwei Mitglieder der Bundesregierung vom 27.11.2015<\/p>\n<p>(Hinweis: aus verst\u00e4ndlichen Gr\u00fcnden unterbleibt die Ver\u00f6ffentlichung der Daten zum Absender\/Anzeigeerstatter)<\/p>\n<p align=\"center\">&#8211; &#8211; &#8211;<\/p>\n<p align=\"center\">Mitglied d. Rechtsanwaltskammer &#8211; &#8211; &#8211;<\/p>\n<p align=\"center\">Zugelassen f. d. Oberlandesgerichtsbezirk &#8211; &#8211; &#8211;<\/p>\n<p align=\"center\">&#8211; &#8211; &#8211; &#8211;\u00a0 \u00a0\u00a0 D \u2013\u00a0 &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; (Deutschland)<\/p>\n<p align=\"center\">TEL. 0049 (- &#8211; -) &#8211; &#8211; -.00\u00a0\u00a0\u00a0 FAX. 0049 (- &#8211; -) &#8211; &#8211; &#8211; .02\u00a0\u00a0\u00a0 mobil: 0049 (0)- &#8211; -00<\/p>\n<p align=\"center\">e-mail: <a href=\"mailto:RA-KANZLEI-KOEPPL@email.de\">ra-kanzlei- &#8211; &#8211; &#8211; -@email.de<\/a>\u00a0 Internet: ra-kanzlei- &#8211; &#8211; -.de<\/p>\n<p align=\"center\">&#8211; &#8211; &#8211;<\/p>\n<p align=\"center\">Vorab per T E L E F A X<\/p>\n<p><strong>Datum: \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>27 \/ 11 \/ 2015\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Uhrzeit:<strong>\u00a0 <\/strong>14.00<strong>\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Seiten (m. Cover):<\/p>\n<p><strong>Empf\u00e4nger:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Generalbundesanwalt b. Bundesgerichtshof<\/strong><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p><strong>Adresse:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Brauerstra\u00dfe 30<strong> <\/strong><span style=\"text-decoration: underline;\">76135\u00a0 K a r l s r u h e<\/span><\/p>\n<p><strong>Fax: \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>vorab per Telefax: (0721) 81 91 59 0<\/p>\n<p><strong>E-Mail:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>vorab per e-mail: <a href=\"mailto:poststelle@generalbundesanwalt.de\">poststelle@generalbundesanwalt.de<\/a><strong> <\/strong><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>BETREFF:<\/strong> \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung<\/p>\n<p>wegen Hochverrat, \u00a7 81 Abs. 1 StGB u.a.<\/p>\n<p><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>Unser Zeichen: 2015\/11\/23-mek\/jhk-str1<\/p>\n<p>Neubeuern, 27. Nov. 2015<\/p>\n<p>Hinweis: Um eine unverz\u00fcgliche Eingangsbenachrichtigung mit Angabe des Aktenzeichens<\/p>\n<p>der Generalbundesanwaltschaft wird ausdr\u00fccklich ersucht!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Strafanzeige<\/p>\n<p>g e g e n<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0 Bundeskanzlerin Angela Dorothea Merkel (geb. 17. Juli 1954 in Hamburg als Angela Dorothea Kasner), Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Str. 1,\u00a0 1 0 5 5\u00a0 Berlin<\/p>\n<p>2.\u00a0 Vize-Kanzler Sigmar Gabriel (geb. 12. September 1959 in Goslar), Bundesministerium f. Wirtschaft u. Energie, Scharnhorststr. 34-37,\u00a0 1 0 1 1 5\u00a0 Berlin<\/p>\n<p align=\"right\">&#8211; B e s c h u l d i g t e &#8211;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>w e g e n<\/p>\n<p>Verdachts des Hochverrats gegen den Bund gem\u00e4\u00df \u00a7 81 Abs. 1 StGB, hilfsweise \u00a7 83 Abs. 1 und \u00a7 89 Abs. 1 StGB.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zur\u00a0 B e g r \u00fc n d u n g\u00a0 des Verdachts wird folgendes ausgef\u00fchrt:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>S a c h \u2013 u. R e c h t s l a g e<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Vorweg:\u00a0 \u00dcberblick \u00fcber die Geschehnisse, Zeitraum April bis September 2015<\/p>\n<p>Die Beschuldigten &#8211; Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) \u2013 hatten im Fr\u00fchjahr wie in den Sommermonaten dieses Jahres (2015) wiederholt \u00fcber Massenmedien gegen\u00fcber den durch gezielte Destabilisierung ihrer L\u00e4nder <strong>(<\/strong>Fn 1<strong>)<\/strong> in Not geratenen Menschen in aller Welt, insbesondere im Irak, in Syrien, Libanon, Jordanien, Libyen etc. signalisiert, dass jeglicher, der einwandern wolle, in Deutschland willkommen sei, sprich den Segen der dortig gew\u00e4hrten Sozialleistungen erf\u00e4hrt (sog. Willkommenskultur der Bundesregierung mit Anlockungseffekten).<\/p>\n<p>___________<\/p>\n<p>Fn 1: diese gezielte Destabilisierung gem. den Recherchen der Unterzeichner (hierzu unten im Anhang) seit den 80er Jahren durch intern. verzweigte Korruptionscliquen geplant wie durchgezogen, teils unter Beteiligung einiger westlicher Regierungskreise, deren L\u00e4nder jedoch (u.a. USA) sich der Aufnahme solcher \u201eFl\u00fcchtlings\u201c-Massen etwa aus Syrien massiv widersetzen \u2013 eine Tatsache, welche seitens der Bundesregierung, seitens Parteispitzen in der CDU\/SPD\/B\u00fcndnis90\/Die Gr\u00fcnen wie seitens Massenmedien der \u00d6ffentlichkeit vorenthalten bleibt<\/p>\n<p>Best\u00e4tigt u.a. durch d. UN-Bericht von 2001 &gt;Replacement Migration\u00ab (ST\/ESA\/SER A.\/206) der Bev\u00f6lkerungsabteilung der UN (UN Population Division)&lt; \u00a0Intern.: <a href=\"http:\/\/www.un.org\/esa\/population\/publications\/migration\/migration.htm\">http:\/\/www.un.org\/esa\/population\/publications\/migration\/migration.htm<\/a><\/p>\n<p>Bericht Daily Mirror vom 11.10.2008 &gt;Secret plot to let 50million African workers into EU&lt;<\/p>\n<p>___________<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auch auf Grund dessen machten sich viele hunderttausend Menschen \u2013 meist aus dem Irak, aus Fl\u00fcchtlingslagern in Syrien, Libanon, Jordanien, Libyen wie in der T\u00fcrkei etc., teils auch \u00fcber das Mittelmeer &#8211; auf den Weg mit Zielrichtung Europa, insbesondere mit Zielrichtung Deutschland. Dieses etwa auf dem Landweg \u00fcber die T\u00fcrkei oder auf dem Seeweg \u00fcber Griechenland bzw. \u00fcber Staaten auf dem Balkan Richtung Ungarn.<\/p>\n<p>In Ungarn kam es schlie\u00dflich Ende August, Anfang September 2015 zu chaotischen Zust\u00e4nden.<\/p>\n<p>Die deutsche Bundeskanzlerin wie ihr \u00f6sterreicherischer Kollege Faymann beschlossen daher am Abend des 3. September 2015 in einer gemeinsamen Entscheidung,\u00a0 die in Ungarn festsitzenden und notleidenden, teils rebellierenden Menschenmengen auf Grund eben der dortig herrschenden Notlage in ihre eigenen L\u00e4nder einreisen zu lassen.\u00a0 Die gro\u00dfe Mehrheit der Einwanderungswilligen erachtete jedoch von vorneherein \u00d6sterreich lediglich als blo\u00dfes Durchgangsland.<\/p>\n<p>Nach diesem Beschluss der Bundeskanzlerin, welcher im engen Zusammenhang mit der seitens der Regierung gepflegten Willkommenskultur zu werten ist,\u00a0 \u00f6ffnete am 4. September 2015 die Bundesrepublik Deutschland f\u00fcr Hunderttausende von Einwanderungswilligen ihre Grenzen zu \u00d6sterreich. Dieses auf Grund der bekannt gro\u00dfen Anzahl von Einwanderungswilligen weitgehend unter Verzicht auf Personenkontrollen bzw. auf erkennungsdienstliche Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Wie viele Personen dabei ohne erkennungsdienstliche Erfassung in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen vermochten und wie viele hierunter das mit kriminellen Absichten, l\u00e4sst sich selbst Monate danach nicht mal ann\u00e4hernd ermitteln.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sachlage und Rechtsauswertung:<\/p>\n<p>Mit ihrer Entscheidung vom 4. September 2015 erm\u00f6glichte die Bundesregierung in Verbindung mit ihrer Willkommenskultur bei anschlie\u00dfend rigoroser \u00d6ffnung der deutschen Au\u00dfengrenzen zu \u00d6sterreich eine extrem unkontrollierte und rechtswidrige, unter eklatantem Versto\u00df gegen deutsches Recht<strong> <\/strong>erfolgte Einwanderung von weit \u00fcber f\u00fcnfhunderttausend Menschen aus weitestgehend destabilisierten Staaten. Seit dieser Zeit zeigt sich mit sich beschleunigender Tendenz &#8211; f\u00fcr viele in der Welt ganz offensichtlich zu erkennen &#8211; ein ungehinderter Zustrom von \u201eFl\u00fcchtlingen\u201c Richtung Europa &#8211; und dies meist mit Ziel Deutschland.<\/p>\n<p>Die Tageszeitung DIE WELT berichtet am 26.11.15, die Bundesrepublik Deutschland habe bereits in diesem Jahr knapp eine Million \u201eAsylsuchende\u201c registriert. Die Zahlen w\u00fcrden , wie magnetisch die Bundesrepublik heute \u201eFl\u00fcchtlinge\u201c anziehe (DIE WELT v. 26.11.15 in \u201eSo stark wirkt der Fl\u00fcchtlingsmagnet Deutschland\u201c).<\/p>\n<p>Die Folgen gleichen einer Staatsaufl\u00f6sung:<\/p>\n<p>Der deutsche Steuerzahler, welcher diesen Staat unterh\u00e4lt, wird f\u00fcr diese Zusatzkosten, welche der Fl\u00fcchtlingszustrom verursacht, aufkommen m\u00fcssen, sollte er dazu \u00fcberhaupt noch in der Lage sein.<\/p>\n<p>Ein Bericht eines deutschen Nachrichtenmagazins mit dem Titel \u201eTop-\u00d6konom prophezeit: Fl\u00fcchtlingskrise wird uns eine Billion Euro kosten\u201c (Focus v. 25.11.15) \u00f6ffnet den Augen den Blick auf die Umrisse einer B\u00fcchse der Pandora. In diesem Bericht steht:<\/p>\n<p>Deutsche Wirtschaftswissenschaftler berechnen seit Wochen die Kosten zur Bew\u00e4ltigung der Fl\u00fcchtlingskrise. Da ist zum einen der Chef des M\u00fcnchner Ifo-Instituts (Hans-Werner Sinn) sowie sein Nachfolger Fuest, derzeit noch Chef des Zentrums f\u00fcr Europ\u00e4ische Wirtschaftsforschung. Da ist aber auch der Leiter des Forschungszentrums Generationenvertr\u00e4ge (Bernd Raffelh\u00fcschen), welcher die Lasten f\u00fcr die kommenden sechs Jahre pr\u00e4sentiert. Raffelh\u00fcschen kommt zu einem noch dramatischeren Ergebnis: selbst bei einer Integration der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt innerhalb von sechs Jahren k\u00f6nnten sich die Zusatzkosten f\u00fcr den Steuerzahler zu fast einer Billion Euro hochschaukeln.<\/p>\n<p>Ber\u00fccksichtigt wird von Seiten dieser Wirtschaftswissenschaftler dabei noch keineswegs was ist, sollte es zu starken wirtschaftlichen Verwerfungen kommen, sollten starke Leistungsschichten aus Deutschland abgewandert sein. Sollte eine Serie von Anschl\u00e4gen das \u00f6ffentliche Leben lahmlegen, sollten B\u00fcrgerunruhen ausbrechen.<\/p>\n<p>Die Spannungen sind l\u00e4ngst vorprogrammiert:<\/p>\n<p>Jetzt schon besitzen in der Bundesrepublik \u00fcber 37 Millionen Personen mit Migrationshintergrund die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft. Darunter ein gro\u00dfer Anteil mit islamischen Wertevorstellungen, diese \u00fcberwiegend gegen das Grundgesetz gerichtet. Sie und weitere Zustr\u00f6me ver\u00e4ndern die Zusammensetzung der Bev\u00f6lkerung und somit auch die Wahlbev\u00f6lkerung nachhaltig und das mit immer gr\u00f6\u00dferer Geschwindigkeit. Sie bilden aber auch ein tiefes, nicht zu \u00fcbersch\u00e4tzendes Spannungspotential.<\/p>\n<p>Wenn inzwischen der Pr\u00e4sident des j\u00fcdischen Zentralrats (Schuster) eine Fl\u00fcchtlingsobergrenze einfordert, da die Integration vieler \u201eFl\u00fcchtlinge\u201c aus ethnischen Gr\u00fcnden kaum zu bewerkstelligen sei (Sueddeutsche Zeitung, Online, v. 23.11.15), zeigt auch dies, wie weit sich die Bundesregierung von jeglichem Ma\u00df und Vernunft und von politisch-gesellschaftlichen Honorationen entfernte.<\/p>\n<p>Und der Inhalt der B\u00fcchse von Pandora l\u00e4sst sich offensichtlich nicht stoppen:<\/p>\n<p>Bis Ende 2016 ist gar mit weiteren 1,5 bis 2,0 Mio. Menschen, von diesen viele illegal einreisen werden bzw. bereits eingereist sind, auszugehen. Da es sich hierbei in der Regel um einzelne m\u00e4nnliche Personen mit h\u00e4ufig gro\u00dffamili\u00e4rem Gefolge handelt, ist mit weiterem Nachzug von etwa 1,0 bis 3,0 Mio. Personen nach Deutschland innerhalb k\u00fcrzester Zeit zu rechnen. \u00dcberdies zeigen sich seit l\u00e4ngerem auf Grund der Regierungspl\u00e4ne und an Hand des Fehlens sachkundiger Beschl\u00fcsse der Regierungskoalition von CDU und SPD sowie an Hand der schleppenden Abschiebepraxis der hierf\u00fcr zust\u00e4ndigen Bundesbeh\u00f6rde Vorg\u00e4nge, die einen echten Abschiebewillen in Frage stellen, m\u00f6glicherweise um endg\u00fcltig vollendete Tatsachen zu Lasten des deutschen Volkes zu schaffen.<\/p>\n<p>Eine Integrierung von drei bis vier Millionen Zugewanderten mit v\u00f6llig anderen Wertevorstellungen, mit v\u00f6llig anderem Rechts- und Kulturverst\u00e4ndnis, ist im Zeitraum von zwei, drei Jahren von keinem Staat der Erde bew\u00e4ltigbar, zumal wenn es bereits zig-Millionen B\u00fcrger im Land hat, von diesen viele noch gar nicht integrierungswillig. Innenexperten der Union sehen die Multikultigesellschaft als gescheitert an und fordern h\u00e4rtere Gesetze zur Bew\u00e4ltigung der Fl\u00fcchtlingskrise sowie Zuwanderungsgrenzen (\u201eBerliner Erkl\u00e4rung\u201c, Focus v. 27.11.15).<\/p>\n<p>Als eine der schlimmen Folgen der massiv hohen Einwanderungszahlen wie der seitens der Bundesregierung erm\u00f6glichten ungeregelten Einreise von zehntausenden Personen \u00fcber die gr\u00fcne Grenze ergibt sich eine gro\u00dfe Ungewissheit f\u00fcr die innere Sicherheit der Bundesrepublik sowie damit auch f\u00fcr die Sicherheit der Bundesb\u00fcrger selbst hinsichtlich der Anzahl und Gef\u00e4hrlichkeit von unregistriert eingewanderten Personen mit terroristischem Hintergrund. K\u00e4me es zu Anschlagserien in der Bundesrepublik, w\u00fcrde sich das oben angedeutete Szenario drastisch versch\u00e4rfen.<\/p>\n<p>Frankreichs Premier Manuel Valls sieht den Untergang Europas f\u00fcr den Fall, dass diesem Europa die Schlie\u00dfung seiner Au\u00dfengrenzen nicht gelingt (DIE WELT v. 25.11.15 \u201eDann ist es aus mit Europa\u201c). Ebenso der kommende EU-Ratsvorsitzende und Ministerpr\u00e4sident der Niederlande Rutte (\u201eEU droht Schicksal des R\u00f6mischen Reiches\u201c, Sueddeutsche-Online v. 27.11.15).<\/p>\n<p>Die Schlie\u00dfung der Au\u00dfengrenzen h\u00e4tte jedoch bereits vor dem 3.9.15 erfolgen m\u00fcssen. Nun ist der Zeitpunkt des \u201eNo Return\u201c \u00fcberschritten. Insbesondere die deutsche Regierung (Teile der CDU und die komplette SPD) zeigt sich uneinsichtig (im \u00dcbrigen auch die Links-Partei sowie B\u00fcndnis90\/Die Gr\u00fcnen): eine Politik der Ausgewogenheit und Weitsicht ist in weite Ferne ger\u00fcckt.<\/p>\n<p>Der bayerische Ministerpr\u00e4sident Seehofer wie sein Justizminister sprachen in diesem Zusammenhang schon zu einem sehr fr\u00fchen Zeitpunkt zurecht von vorliegenden schweren Gesetzesbr\u00fcchen durch die Bundesregierung und von einem hierdurch gegebenen oder drohenden Staatsnotstand (Gefahr f\u00fcr den Bestand der Bundesrepublik sowie Gefahr f\u00fcr seine verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung), u.a. in einem privaten TV-Interview vom 14.9.2015 sowie in Sender Ph\u00f6nix v. 23.9.15.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Versto\u00df gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung \u2013 Vorwurf des Hochverrates, \u00a7 81 StGB<\/strong><\/p>\n<p>Hochverrat begeht gem. \u00a7 81 StGB, \u201ewer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mittels Gewalt 1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeintr\u00e4chtigen oder 2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung zu \u00e4ndern.\u201c<\/p>\n<p>Der Tatbestand ist erf\u00fcllt, wenn eine Handlung unternommen wird, die einen der beschriebenen Handlungserfolge herbeizuf\u00fchren vermag, sofern dieses durch Gewalt oder mit Drohung durch Gewalt geschieht und dieses vors\u00e4tzlich, mit Wissen und Wollen erfolgt.<\/p>\n<p>Der Bestand der Bundesrepublik wie die auf dem Grundgesetz beruhende verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung (Art. 20 II GG) wurden durch die Ma\u00dfnahmen der Bundesregierung schwer gef\u00e4hrdet:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Staatsvolk<\/strong><\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem deutschen Grundgesetz geht die Staatsgewalt vom d e u t s c h e n Volke aus (Art. 20 Abs. 2 GG; s.a. Pr\u00e4ambel des Grundgesetzes; s.a. Art. 1 Abs. 2 GG sowie Art. 8 I, 9 I, 11 I, 12 I, 16 II, 33 I u. II, 146 GG). Die vom deutschen Volk ausgehende Staatsgewalt wird in Wahlen und Abstimmungen sowie durch die drei Exekutivorgane, n\u00e4mlich durch die Legislative, Exekutive und Judikative ausge\u00fcbt (Art. 20 Abs. 2 GG).<\/p>\n<p>Dabei ist die Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung, sind die Exekutive (Regierung) wie die Judikative an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG).<\/p>\n<p>Das deutsche Volk hat sich in einem Akt der Selbstbestimmung gem. Art. 1 Zif. 2 d. UN-Charta dieses vorliegende Grundgesetz gegeben. Die Pr\u00e4ambel dieses Grundgesetzes definiert dieses Volk r\u00e4umlich wie zeitlich und inhaltlich als politische Schicksals- und Handlungsgemeinschaft, welche im Rahmen ihrer \u00e4u\u00dferen nationalstaatlichen Grenzen den Deutschen Sicherheit, Wohlstand, soziale Gerechtigkeit sowohl nach innen wie nach au\u00dfen zu gew\u00e4hrleisten hat.<\/p>\n<p>Das deutsche Volk ist damit unabdingbarer Tr\u00e4ger jeglicher Staatsgewalt, Art. 20 Abs. 2 GG, Art. 79 Abs. 3 GG. Diese grundgesetzliche Festsetzung l\u00e4sst sich weder durch eine Mehrheit im Bundestag und selbstverst\u00e4ndlich auch nicht durch eine Bundesregierung aushebeln.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df st\u00e4ndiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (u.a. BVerfGE 77, 137, 150 f.) unterliegen die Staatsorgane der verfassungsrechtlichen Pflicht, die Identit\u00e4t und Einheit des deutschen Volkes zu bewahren. Dementsprechend werden vor Amtsantritt die Mitglieder der Bundesregierung zur Eidesleistung mit dem Inhalt verpflichtet (Art. 56, 64 II GG), ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden.<\/p>\n<p>Der nun l\u00e4ngst ungebremste, vors\u00e4tzlich herbeigef\u00fchrte Zustrom von Millionen von Menschen aus sicheren Drittstaaten stellt einen Anschlag auf den Souver\u00e4n, dieser das deutsche Volk ist, dar. Tr\u00e4ger der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung ist denn unabdingbar gem\u00e4\u00df Art. 20 II GG das deutsche Volk und nicht eine seitens der Exekutive ohne Zustimmung des Souver\u00e4ns wie ohne Zustimmung der Legislative nachtr\u00e4glich herbeigef\u00fchrte ver\u00e4nderte Zusammensetzung des Staatsvolkes. Allerdings w\u00fcrde diese Staatsvolk-\u00c4nderung nicht schon unmittelbar im Zeitpunkt der Einwanderung eintreten, sondern erst nach Zuteilung der Staatsb\u00fcrgerschaft.<\/p>\n<p>Von der Eilentscheidung der Bundeskanzlerin am Abend des 3.9.15 war weder das Parlament noch der Bundesrat in Kenntnis gesetzt. Angesichts der staatsgef\u00e4hrdenden Folgen w\u00e4re eine Abstimmung im Deutschen Bundestag oder gar eine Volksbefragung zwingend erforderlich gewesen, so auch der Berliner Verfassungsrechtsspezialist Prof. Dr. Michael Kloepfer, vgl. FAZ v. 13.10.15 (Kloepfer ist Verfasser von Lehrb\u00fcchern zum Deutschen Verfassungs- und Staatsrecht).<\/p>\n<p>Die Wahrung der nationalen Identit\u00e4t ist oberste Verpflichtung der Staatsgewalten, somit auch der Exekutive. Legislative wie Exekutive haben daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass nicht etwa Parallel- oder gar Kontra-Gesellschaften durch Hunderttausende von Menschen aus anderen Kulturkreisen begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>Der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz (a.a.O.) sieht ebenfalls wie eine ganze Reihe seiner Kollegen in den j\u00fcngsten Entscheidungen und Beschl\u00fcssen dieser Bundesregierung ab dem 3.9.15 erhebliche Rechtsverst\u00f6\u00dfe. Er sieht gar den Rechtsstaat durch diese Regierung ausgehebelt bzw. nachhaltig zerst\u00f6rt.<\/p>\n<p>Das heisst mit anderen Worten: es herrsche in Deutschland seitdem Rechtlosigkeit.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber, die legislative Gewalt, habe die Verpflichtung, Obergrenzen bei der Einwanderung zu bestimmen dann, wenn die Identit\u00e4t und Integrit\u00e4t des deutschen Volkes, sprich der deutschen Nation gef\u00e4hrdet sind. Dieses sei \u201ebei Immigration hunderttausender moslemischer Orientalen der Fall\u201c. Eine grenzenlose Aufnahme von Einreisewilligen g\u00e4be es nicht. Selbst jedes Verfassungsrecht finde seine Grenzen, n\u00e4mlich dann, wenn es mit anderen Rechten kollidiere.<\/p>\n<p>Fn:\u00a0 Prof. Dr. Rupert Scholz, Bayern Kurier, 20.11.15 in \u201eSelbstverst\u00e4ndlich hat das Asylrecht eine Obergrenze\u201c<\/p>\n<p>Auch in DIE WELT (Video-Interview) v. 4.11.15 \u201eKlage von Bayern aussichtsreich\u201c<\/p>\n<p>Auch in FOCUS v. 17.11.15 \u201eMerkels Vorstellung von einem Asylrecht ohne Limit ist nicht zu halten\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Staatsgebiet<\/strong><\/p>\n<p>Der Geltungsbereich des Grundgesetzes, in dessen Rahmen das deutsche Volk die Staatsgewalt aus\u00fcbt, ist r\u00e4umlich begrenzt auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Selbst v\u00f6lkerrechtlichen Regelungen gem\u00e4\u00df kommt der Erhaltung eines Staatsgebietes sowie der Sicherung seiner Au\u00dfengrenzen ma\u00dfgebliche Bedeutung zur Verwirklichung der Herrschaft eines Volkes zu.<\/p>\n<p>Dem Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen vom 19.6.1990 (BGBL 1993 II, S. 1010 ff; in der BRD in Kraft seit 26.3.1995) gem\u00e4\u00df vermag die BRD von eigenen Personalkontrollen an ihren Staatsgrenzen abzusehen, da sich die \u00fcbrigen EU- und Schengen-Zeichnerstaaten dazu verpflichtet hatten, an ihren jeweiligen Au\u00dfengrenzen zu Nicht-Schengen-Staaten ihrerseits Personenkontrollen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Im Falle des Vorliegens einer schwerwiegenden Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung sowie der inneren Sicherheit der Bundesrepublik, ist die Bundesrepublik Deutschland jedoch gem\u00e4\u00df diesem Schengener \u00dcbereinkommen berechtigt, selbst eigene, zeitlich beschr\u00e4nkte Personenkontrollen an den deutschen Staatsgrenzen durchzuf\u00fchren (Art. 23 Schengener-Grenzkodex-VO Nr. 562\/2006).<\/p>\n<p>Der Bundeskanzlerin war bei ihrer Entscheidung vom 3.9.15 (diese von Vizekanzler Sigmar Gabriel mitgetragen) dar\u00fcber informiert, dass Personenkontrollen im Au\u00dfengrenzraum der Europ\u00e4ischen Union entgegen den Bestimmungen des Schengener Abkommens seitens den EU-Staaten Griechenland, Slowenien, Kroatien, Rum\u00e4nien und Ungarn <span style=\"text-decoration: underline;\">n i c h t<\/span> vorgenommen werden und vorgenommen worden waren.<\/p>\n<p>Zum Schutz der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung wie zum Schutz des Bestandes der Bundesrepublik Deutschlands (und damit zum Schutz der deutschen Bev\u00f6lkerung) war die Bundesregierung daher zu voll umf\u00e4nglichen Personenkontrollen verpflichtet, was entgegen der eindeutigen Rechtslage (siehe u.a. \u00a7 16 AsylG) nicht geschah (so auch Prof. Dr. Rupert Scholz a.a.O.).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Asylgrundrecht<\/strong><\/p>\n<p>Auch das grundgesetzlich verankerte Asylrecht (Art. 16a GG) wurde seitens der Bundesregierung nicht verfassungsgem\u00e4\u00df gehandhabt (u.a. Rupert Scholz, a.a.O.).<strong> <\/strong><\/p>\n<p>Das Asylrecht ist ein Individual- und Antragsrecht, dh. hei\u00dft, es ist individuell von jeweils einer einzelnen Person zu beantragen (u.a. Rupert Scholz a.a.O.).<\/p>\n<p>Auch mit der wiederholt im \u00f6ffentlichen Fernsehen wie in Medien get\u00e4tigten Aussage der Beschuldigten, also der Kanzlerin wie des Vizekanzlers, dass s\u00e4mtliche eingewanderte und einwanderungswillige Syrer ein Recht auf Asyl bes\u00e4\u00dfen, ist der Versto\u00df gegen Art. 16a Abs. 1 u. Abs. 2 GG in Verbindung mit \u00a7\u00a7 26a und 29a AsylG beweiskr\u00e4ftig gegeben.<\/p>\n<p>Das Recht auf Asyl (Art. 16a GG) beinhaltet kein absolutes Recht. Es gew\u00e4hrt keinen Sonderstatus derart, dass es sich \u00fcber Regelungen anderer Verfassungsnormen hinauszuheben vermag. Wie jedes andere Grundrecht fungiert das Asylrecht nur innerhalb der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung. Es unterliegt damit dem Gesetzesvorbehalt. Es unterliegt damit auch dem Schrankenvorbehalt der Rechtsstaatlichkeit sowie des Sozialstaatsprinzips, das heisst zu Gunsten der Sicherheit des Staates und seiner Bev\u00f6lkerung, so die st\u00e4ndige Rechtssprechung des BVerfG, so u.a. auch Prof. Dr. Rupert Scholz a.a.O. .<\/p>\n<p>Damit ist die Rechtsauffassung der Beschuldigten, das Asylrecht w\u00fcrde keine Grenzen nach oben kennen, jeder Syrer erhalte Asyl, objektiv falsch.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auch ist sp\u00e4testens seit der in Fachkreisen bekannten Grundsatz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1996, wonach nur derjenige einen Asylantrag stellen darf, welcher entweder mit dem Schiff oder Flugzeug direkt nach Deutschland gelangt, die Rechtslage in Deutschland eindeutig.<\/p>\n<p>Das Recht auf Asyl wurde in 1993 durch die sog. Drittstaatenklausel (Art. 16a II GG) erheblich eingeschr\u00e4nkt. Nach dieser Neuregelung bleibt ein Recht auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland dem Antragsteller verwehrt, sofern er aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder aus einem sonstigen sicheren Drittstaat in die BRD einreist. Bei diesem Einreiseweg greift gem\u00e4\u00df dem sog. Erst-Land-Konzept die Vermutung der Verfolgungssicherheit. Somit gilt, dass s\u00e4mtliche Asylbewerber, welche auf dem Landweg in die Bundesrepublik einzureisen beabsichtigen, hier nicht asylberechtigt, an der Grenze zur\u00fcckzuweisen oder unverz\u00fcglich in den sicheren Drittstaat zur\u00fcckzubringen sind (Art. 16a I u. II GG; \u00a7 26a, 29a AsylG; \u00a7 14 AufenthG; \u00a7 18 AsylVerfG). Da die BRD auf dem Landweg nur \u00fcber sichere EU-Staaten zu erreichen ist, ist das Asylverfahren gem\u00e4\u00df geltendem europ\u00e4ischen Recht auch nur dort, also in diesen sicheren EU-Staaten und nicht in Deutschland durchzuf\u00fchren, sog. Dublin-Verfahren (Dublin III<strong>)<\/strong>, Art. 13 der Verordnung Nr. 604\/2013 v. 26.6.2013 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013, in Kraft seit 1.1.2014).<\/p>\n<p>Diese Regelung bindet unmittelbar und prim\u00e4r s\u00e4mtliche Mitgliedstaaten der EU. Sie kann daher von keinem Staat der EU \u2013 auch nicht durch den deutschen Staat &#8211; ge\u00e4ndert oder aufgehoben werden.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung hat sich jedoch auch \u00fcber diese eindeutige, unstrittige Rechtslage rigoros hinweggesetzt.<\/p>\n<p>Gem. Art. 16a I GG genie\u00dfen nur politisch Verfolgte in der BRD Asylrecht. Asylberechtigt sind Personen, die durch ihren Herkunftsstaat Verfolgung und Ausgrenzung erfahren. Eine politische Verfolgung liegt u.a. vor, wenn wegen politischer oder religi\u00f6ser Grundentscheidung Rechtsverletzungen erfolgen, die diese Person aus der \u00fcbergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfGE 80, 315; BVerfGE 80, 315, 335). Es muss sich dabei um eine gegenw\u00e4rtige oder unmittelbar und konkret drohende schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte handeln (BVerfGE 76, 143, 147: BVerwGE 87, 141, 146).<\/p>\n<p>Der Begriff des \u201ePolitisch-Verfolgten\u201c im deutschen Grundgesetz deckt sich weitgehend mit dem \u201eFl\u00fcchtlings\u201c-Begriff gem\u00e4\u00df der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention vom 28.7.1951 (BVerGE 89, 296; 95, 42).<\/p>\n<p>Demnach hat eine gezielte Verfolgung vorzuliegen. <span style=\"text-decoration: underline;\">Allgemeine<\/span> Zust\u00e4nde in seinem Herkunftsland wie Hunger, Elend, Naturkatastrophen, selbst Unruhen reichen hierzu nicht aus (BVerfGE 80, 315, 335).<\/p>\n<p>Besteht zu Lasten der den Antrag stellenden Person gar der Verdacht einer terroristischen Bet\u00e4tigung oder zumindest entsprechender Gesinnung und damit die Gefahr f\u00fcr die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wie seiner Bev\u00f6lkerung, darf dem Asylantrag ohnehin nicht entsprochen werden (BVerwGE 109, 1,4 f.).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Beschuldigten sind daher kraft ihrer \u00c4mter politisch wie rechtlich verantwortlich f\u00fcr die rechtswidrige Aufnahme von Hunderttausenden von Menschen aus sicheren EU-Herkunftsl\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Abgesehen von Verst\u00f6\u00dfen gegen das deutsche Asylrecht:<\/p>\n<p>Die Kontrolle \u00fcber die eigenen Au\u00dfengrenzen sowie \u00fcber den Zugang ins Land ist Wesensmerkmal f\u00fcr den Status eines jeden Staates. Sie bildet die Grundlage f\u00fcr seine Souver\u00e4nit\u00e4t. Wer diese Kontrolle aufgibt, macht sich nach au\u00dfen hin wehrlos und hebt im Innern Recht und Gesetz auf. Im konkreten Fall gef\u00e4hrdet er sowohl den Bestand der Bundesrepublik Deutschland wie ihre verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung (diese in Art. 20 Abs. 3 GG definiert).<\/p>\n<p>\u00dcber diese Verpflichtung zum Schutz und zur Kontrolle der Au\u00dfengrenzen hat sich die Bundesregierung hinweggesetzt.<\/p>\n<p>Die Beschuldigten sind daher auch in diesem Punkt kraft ihrer \u00c4mter f\u00fcr ihre Entscheidungen wie f\u00fcr ihre Folgen politisch und rechtlich verantwortlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Folgen des eigenm\u00e4chtig-rechtswidrigen Handelns der Bundesregierung: Schwere Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung \u2013 Destabilisierung der Bundesrepublik<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die einseitigen Entscheidungen der Bundesregierung f\u00fchren zu ernsten schweren Konsequenzen:<\/p>\n<p>Die Aufnahmekapazit\u00e4ten der Kommunen (Gemeinden\/Landkreise\/St\u00e4dte) sind schon jetzt im November 2015 weitgehend ausgesch\u00f6pft. Staatliche, leerstehende, mit Steuergeldern (sozusagen mit Geldern eines Gro\u00dfteils der deutschen Bev\u00f6lkerung) finanzierte Geb\u00e4ude wie Bundeswehrkasernen, st\u00e4dtische Turnhallen, Schulen, private Gewerbeimmobilien, teils Wohnimmobilien etc. wurden zur L\u00f6sung der Unterbringungsprobleme herangezogen und teils beschlagnahmt. So wird auch das grundgesetzlich garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG) gef\u00e4hrdet. Da vielen Kommunen vom Bund her aufgezwungen wird, eigene Liegenschaften wie Stadthallen o.\u00e4. als Unterk\u00fcnfte f\u00fcr \u201eFl\u00fcchtlinge\u201c zur Verf\u00fcgung zu stellen, enthebt man ihnen des Rechtes, \u00fcber diese Einrichtungen selbst zu bestimmen. Man verk\u00fcrzt \u00fcberdies die finanziellen Spielr\u00e4ume der Kommunen, diese Mittel etwa zur Erhaltung der Infrastruktur etc. n\u00f6tig sind.<\/p>\n<p>Sodann werden die Rechte aus Art. 14 GG verletzt, dieser das Eigentum garantiert. Denn die Kommunen gehen inzwischen dazu \u00fcber, Grundeigentum von Bundesb\u00fcrgern &#8211; Wohnungen, leerstehende Hallen, sonstiges Immobileineigentum &#8211; zu beschlagnahmen. Zwar sind Enteignungen grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich. Jedoch diese sind an strenge Vorraussetzungen gekn\u00fcpft, welche sich an den elementaren Interessen des Gemeinwohls zu orientieren haben. Diese elementaren Interessen des Gemeinwohls liegen jedoch nicht darin, eine noch dazu die politisch eklatante Fehlentscheidung der Bundesregierung fortzuf\u00fchren, um Personen in Deutschland unterzubringen, denen der Zuzug h\u00e4tte verwehrt sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Hier fordert das Gemeinwohlinteresse zum Schutz der einheimischen &#8211; diesen Staat und die Bundesregierung finanzierenden &#8211; Bev\u00f6lkerung die z\u00fcgige Abschiebung und nicht eine dauerhafte Bleibe.<\/p>\n<p>Auch durch obige Vorg\u00e4nge beginnen sich die Lebensumst\u00e4nde f\u00fcr Millionen von Bundesb\u00fcrgern entscheidend zu ver\u00e4ndern. Hunderttausende Schulkinder werden zus\u00e4tzlichen Gefahren und Schwierigkeiten auf dem Schulweg von bislang nicht gekanntem Ausma\u00df ausgesetzt. Gewalthandlungen werden an der Tagesordnung sein und ihre Anzahl wird die inneren Sicherheitseinrichtungen \u00fcberfordern. Eine effektive Verfolgung von Strafhandlungen ist dann nicht mehr gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Bereits jetzt hat es in vielen Kommunen Deutschlands \u2013 u.a. in Duisburg-Marxloh oder in Berlin-Friedrichsheim &#8211; rechtsfreie Zonen, in diesen das Mittel der Gewalt die \u00d6ffentlichkeit pr\u00e4gt und vor dieser Gewalt die \u00f6rtlichen Sicherheitsstellen kapitulieren.<\/p>\n<p>Es droht auf weiten Strecken hin der Zusammenbruch der \u00f6ffentlichen Ordnung innerhalb den Kommunen. Sollte es zu Anschlagserien wie j\u00fcngst im Zentrum von Paris kommen, sollte es nach einer Anschlagserie in deutschen St\u00e4dten zum Zusammenbruch der \u00f6ffentlichen Ordnung und des Gemeinwesen kommen, sollten die gehoberen Schichten der Bev\u00f6lkerung das Weite suchen, werden die sich hierdurch ergebenden Sch\u00e4den f\u00fcr die Kommunen in Gr\u00f6\u00dfenordnung ausweiten, die alles Bisherige in den Schatten stellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Fortgesetzt rechtswidriges Verhalten der Bundesregierung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die ma\u00dfgebenden Organe der Exekutive, insbesondere der Bundesregierung, unterlassen nicht nur pflichtwidrig den gebotenen Schutz der deutschen Grenzen. Die Regierung trug bzw. tr\u00e4gt selbst und das bis zum heutigen Tage zur Verletzung der Au\u00dfengrenzen bei, indem sie angesichts der Flut von Hunderttausenden von Einwanderungswilligen die Einsatzkraft der Vollzugsbeh\u00f6rden \u00fcberfordert.<\/p>\n<p>Schon wegen \u00dcberforderung erfolgen rechtskr\u00e4ftige Abschiebema\u00dfnahmen gegen\u00fcber sich hier illegal aufhaltenden Personen durch Beh\u00f6rden seit Jahren nicht mehr und auch nicht zu diesem Zeitpunkt des Strafantrages.<\/p>\n<p>Somit gleicht die weiterhin lautstark betriebene Willkommenskultur der Bundesregierung nach wie vor einem Aufruf zu offenem, staatlicherseits legitimiertem und betriebenem Rechtsbruch, welcher bis zum heutigen Tage anh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Im September 2015 sagten sowohl Vizekanzler Gabriel wie die Bundeskanzlerin laut deutschen Medien wiederholt, <em>man habe es nicht in der Hand, wer ins Land komme. Ein Schutz der deutschen Grenzen sei nicht m\u00f6glich<\/em>.<\/p>\n<p>In der ARD-Sendung \u201eAnne Will\u201c vom 8.10.15 bestritt die Bundeskanzlerin, eine Willkommenskultur betrieben zu haben, geschweige denn die verh\u00e4ngnisvolle Au\u00dfenwirkung zu erkennen. Zudem lehnte sie einen Aufnahmestopp f\u00fcr \u201eFl\u00fcchtlinge\u201c generell ab (Sendung \u201eAnne Will\u201c v. 8.10.2015).<\/p>\n<p>Sie verwendete auch in dieser Sendung den Begriff \u201eFl\u00fcchtlinge\u201c, obgleich ihr bekannt sein muss, dass grunds\u00e4tzlich keine in Deutschland j\u00fcngst im September und Oktober 2015 eingereiste Person im Sinne der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention als Fl\u00fcchtling eingestuft werden kann bzw. gem\u00e4\u00df deutschem Asylrecht einen entsprechenden Antrag erfolgreich zu stellen vermag.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem sagte die Kanzlerin in dieser Sendung, der Schutz der deutschen Au\u00dfengrenzen sei nicht zu bewerkstelligen.<\/p>\n<p>Ebenso missbr\u00e4uchlich wurden seitens den beiden Beschuldigten Bezeichnungen wie \u201eAsylbewerber\u201c oder gar \u201eAsylant\u201c verwendet. Denn sie werden seitens den Beschuldigten auf Personen angewendet, bei diesen in der Regel von vornherein feststeht, dass Asylgr\u00fcnde im Sinne von Art 16a GG nicht gegeben sind.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung setzt damit \u2013 auch mithilfe deutscher Massenmedien \u2013 die deutsche Bev\u00f6lkerung, dieser sie politisch verpflichtet ist, schwerwiegenden Folgen einer ungehinderten Masseneinwanderung aus oder betreibt gar unterschwellig bis offen die verfassungswidrige Beseitigung des Souver\u00e4ns, dieser das deutsche Volk gem\u00e4\u00df Art. 20 GG ist.<\/p>\n<p>Das Volk war von dieser Entscheidung vom 3.9.15 sowie von der Aufhebung der Au\u00dfengrenzen nicht in Kenntnis gesetzt und schon gar nicht befragt worden. Auch war es nicht zu einer Abstimmung im Deutschen Bundestag gekommen. Zudem kann eine derartige einsame Entscheidung der Regierung nachtr\u00e4glich nicht sanktioniert werden \u2013 dieses nicht einmal von einer Mehrheit des deutschen Volkes (Art. 20 Abs.2 GG).<\/p>\n<p>Aus einem Land, welches im Bewusstsein seines kulturellen Reichtums wie Sch\u00f6nheit seines Landes seine Grenzen und die Kontinuit\u00e4t seiner Geschichte wahrt sowie dem Friedenserhalt in Europa verpflichtet ist (Pr\u00e4ambel d. GG sowie d. Einigungsvertrages), soll gem\u00e4\u00df dieser Staatsspitze ein entgrenztes Jedermannsland (Bundespr\u00e4sident Gauck, 3.10.2015: \u201eEin Land der Verschiedenen\u201c) werden, das mit seiner Kultur und Geschichte bricht und \u00fcber dessen ethnische Zusammensetzung nicht der real bestehende Souver\u00e4n, n\u00e4mlich das heutige deutsche Volk, sondern de facto diese Staatsspitze unter Bruch der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung \u00fcber alle Zeiten hinweg unrevidierbar entscheidet.<\/p>\n<p>Obgleich die Verletzung des Grundgesetzes seitens der Bundesregierung wie auch bez\u00fcglich des repr\u00e4sentativen Aktes seitens des Bundespr\u00e4sidenten offenkundig ist, machten der Deutsche Bundestag wie der Deutsche Bundesrat keinen Gebrauch von ihrem Recht aus Art. 61 I GG, den Bundespr\u00e4sidenten vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen, um ihn seines Amtes entheben zu lassen. Ebensowenig machte die Legislative von ihrem Recht aus Art. 61 II GG Gebrauch. In Anbetracht des Bruches des Amtseides durch die Bundeskanzlerin h\u00e4tte im \u00dcbrigen der Bundestag von seinem Recht gem. Art. 67\u00a0 (Mi\u00dftrauensvotum) Gebrauch zu machen gehabt.<\/p>\n<p>Durch dieses pflichtwidrige Unterlassen ist offenkundig, dass die Bundestagsabgeordneten als legislative Vertreter des ganzen Volkes (Art. 38 I GG) sowie die Vertreter der L\u00e4nder (Art. 50 GG) nicht beabsichtigen, die nur ihnen vorbehaltenen Antragsrechte gem. Art. 61, 67 GG zu nutzen, um dem verfassungswidrigen Treiben der obersten Spitze der Exekutive ein Ende zu bereiten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u201eMittels Herbeif\u00fchrung von Gewalt\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Als Hochverrat ist jegliches Unternehmen einzustufen, welches mittels <strong>Gewalthandlungen <\/strong>wie hier gegen den Bestand der Bundesrepublik gerichtet und die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung aufzul\u00f6sen geeignet ist, BGH, NJW 57,281. Das hochverr\u00e4terische Unternehmen beginnt mit dem Beginn der Gewaltaus\u00fcbung (vgl. Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, \u00a7 81 Rdnr. 6 m.w.N.).<\/p>\n<p>Es kommt dabei auf das Ausma\u00df, auf die Intensit\u00e4t sowie die Auswirkungen dieser Gewalthandlungen an. Der dem \u00a7 81 StGB zugrundeliegende Gewaltbegriff zielt auf die Zwangswirkung f\u00fcr den Bestand der Bundesrepublik Deutschland wie f\u00fcr die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung ab. Unmittelbar betroffen von der Zwangswirkung einer streckenweise unkontrollierten Massenzuwanderung ist hierdurch der Souver\u00e4n als das eigentliche Absolutum innerhalb der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung (Art. 20 Abs. 2 GG). Der Souver\u00e4n wurde vor vollendete Tatsachen gestellt, die es ihm unm\u00f6glich machen, verbriefte Grundrechte (Art. 1 bis 20 GG) in Anspruch zu nehmen und die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung (im Sinne des Art. 20 Absatz 1 bis 3 GG) wiederherzustellen. Die Gewalthandlung liegt eben in der unkontrollierten und unkontrollierbaren Zuwanderung und damit in der Schaffung vollendeter Tatsachen, welche das Volk als dem eigentlichen Souver\u00e4n vor unl\u00f6sbare Aufgaben stellen, durch dieses Faktum der Bestand der Bundesrepublik oder ihre verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung in Frage gestellt ist.<\/p>\n<p>Der BGH sah bereits im Falle von Massenstreiks unter bestimmten Bedingungen \u2013 u.a. gegen zentrale Energieversorgungseinrichtungen &#8211; \u201eGewalt\u201c im Sinne des \u00a7 81 StGB als gegeben an.<\/p>\n<p>Wenn jedoch vom BGH bereits gewisse Massenstreiks als Gewalt eingestuft werden, dann erst recht die Entscheidung dieser Regierung, durch diese die Au\u00dfengrenzen f\u00fcr Masseneinwanderungen, trotz Kenntnis der Gewaltbereitschaft und Raffinesse gewisser Teile dieser Einwanderungswilligen, ge\u00f6ffnet wurden, dabei einplanend, dass in der K\u00fcrze der Zeit zur erkennungsdienstlichen Erfassung (Registrierung) dieser Hunderttausenden, die an die deutschen Grenze dringen werden, keinerlei personelles und technisches Potential bereitgestellt werden kann.<\/p>\n<p>Als Folge dieser politischen Fehlentscheidung trat denn auch an den deutschen Au\u00dfengrenzen ein totaler Kontrollverlust ein.<\/p>\n<p>Die Beschuldigten erf\u00fcllten somit objektiv den Tatbestand des Hochverrates durch ihr gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland wie gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung gerichtetes Tun.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Tatvorsatz gegeben<\/strong><\/p>\n<p>Im Zeitpunkt der Entscheidung vom 3.9.15, die Fl\u00fcchtlinge aus Ungarn ohne Passkontrollen ins Land zu lassen, k\u00f6nnte es der Kanzlerin noch abgenommen werden, dass es ihr gem\u00e4\u00df Ihrer eigenen Darstellung dabei allein um die Linderung menschlichen Leides gegangen sei.<\/p>\n<p>Anders sieht es allerdings f\u00fcr den Zeitraum danach aus.<\/p>\n<p>Je deutlicher sich die Folgen ihres Tuns schon f\u00fcr jeden Au\u00dfenstehenden und Laien als staatsgef\u00e4hrdend erwiesen, umso mehr d\u00fcrfte sich in der Kanzlerin zumindest dieser Vorsatz verfestigt haben, von ihrem Kurs nicht abzur\u00fccken, also der f\u00fcr Land und Bev\u00f6lkerung existentiell bedrohlichen Entwicklung keineswegs Einhalt zu gebieten.<\/p>\n<p>In diesem Zeitpunkt musste ihr bewusst gewesen sein, dass sie eine Gefahrenquelle er\u00f6ffnet hatte, sodurch sie zu ihrer Beseitigung verpflichtet war.<\/p>\n<p>Dieser Verpflichtung hat sie sich vors\u00e4tzlich, mit Wissen und Wollen verwehrt. Als sie am 7.10.15 in der ARD-Sendung \u201eAnne Will\u201c ihre bisherige Haltung mit den Worten festigte: \u201eWir k\u00f6nnen die Grenzen nicht schlie\u00dfen . . . Es wird einen Aufnahmestopp unter mir nicht geben!\u201c, hat sie ihren Vorsatz deutlich gemacht, die Dinge auf Biegen und Brechen durchzuziehen.<\/p>\n<p>Der Annahme der Gutgl\u00e4ubigkeit der Kanzlerin wie des Vizekanzlers sind enge Grenzen gesetzt. Denn den beiden Beschuldigten waren mindestens f\u00fcnf Monate vor ihrer Entscheidung, im M\u00e4rz\/April 2015, die massiven Fl\u00fcchtlingsbewegungen \u00fcber die FRONTEX (Europ. Agentur f.d. operative Zusammenarbeit an den Au\u00dfengrenzen der Mitgliedstaaten d. EU) zur Kenntnis gebracht worden.<\/p>\n<p>Sowohl die Bundeskanzlerin wie ihr Vertreter von der SPD waren l\u00e4ngst vorgewarnt. Schon in 1981 hatte der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt vor einer Ausl\u00e4ndisierung Deutschland mit dem Hinweis gewarnt wie folgt: \u201e<em>Wir k\u00f6nnen nicht mehr Ausl\u00e4nder verkraften; das gibt Mord und Totschlag!<\/em>\u201c Bundesau\u00dfenminister Hans-Dietrich Genscher hatte sich in 1984 so ge\u00e4u\u00dfert: \u201e<em>Wir sind kein Einwanderungsland!<\/em>\u201c Merkel erkl\u00e4rte in 2004 als Kanzlerkandidatin der CDU und als CDU-Vorsitzende: \u201e<em>Die multikulturelle Gesellschaft ist gescheitert<\/em>\u201c. Jedoch elf Jahre sp\u00e4ter \u2013 in 2015 &#8211; konstatierte sie bzw. \u00fcberraschte sie die \u00d6ffentlichkeit mit ihrer Feststellung: \u201e<em>der Islam geh\u00f6rt unzweifelhaft zu Deutschland<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>F\u00fcnf Jahre zuvor, am 16.10.2010, hatte die Bundeskanzlerin auf dem Deutschland-Tag der Jungen Union in Potsdam ausdr\u00fccklich die Multikulti-Politik f\u00fcr \u201egescheitert\u201c erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Damit ist deutlich, dass die Bundeskanzlerin das deutsche Volk, diesem gegen\u00fcber sie gem\u00e4\u00df Art. 65 GG politisch verantwortlich ist, vors\u00e4tzlich den tiefgreifenden Negativfolgen einer Multikulti-Politik aussetzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Obig aufgelistete Tatbest\u00e4nde und Zust\u00e4nde lassen aus staatsrechtlicher Sicht wenig Zweifel daran bestehen, dass es sich bei diesen Vorg\u00e4ngen um einen\u00a0 v o r s \u00e4 t z l i c h herbeigef\u00fchrten Staatsstreich seitens der Bundesregierung gegen das Volk und die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung handelt (vgl. Josef Isensee, \u201eDas legalisierte Widerstandsrecht\u201c, Bad Homburg\/Berlin\/Z\u00fcrich 1969, S. 28 ff.).<\/p>\n<p>Die Mitglieder der Bundesregierung &#8211; Beschuldigte \u2013 verstie\u00dfen vors\u00e4tzlich gegen ihre Amtspflichten durch Unterlassen wie durch aktives Tun. Es fehlt ihnen jeder erkennbarer Wille zur Verteidigung der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung. Im Gegenteil, sie stellten sich willentlich \u00fcber \u201eGesetz und Recht\u201c und stellten sich somit \u00fcber den zwingenden Verfassungsgrundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG, Rechtsstaatsprinzip).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Beschuldigten erf\u00fcllten somit sowohl die objektiven wie die subjektiven Tatbestandsmerkmale des Hochverrates gem\u00e4\u00df \u00a7 81 Abs. 1 StGB.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 83 Abs. 1 StGB<\/strong><\/p>\n<p>Die Anzeige gegen die Beschuldigten erstreckt sich auch auf den Verdacht des Vorliegens von Anstiftungshandlungen zum Hochverrat, \u00a7 83 Abs. 1 StGB. Als Vorbereitung im Sinne \u00a7 83 StGB reicht bereits die objektive F\u00f6rderung des Unternehmens gem\u00e4\u00df \u00a7 81 StGB. Dabei muss eine konkrete Gef\u00e4hrdung f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland noch nicht eingetreten sein, allerdings ein gewisser Gef\u00e4hrdungsgrad vorliegen.<\/p>\n<p>Angesichts der Gef\u00e4hrlichkeit wie Irreversibilit\u00e4t eines hochverr\u00e4terischen Unternehmens stellt hier das Gesetz bereits Vorbereitungshandlungen unter Strafe. Und zwar auch solche gegen Bundesl\u00e4nder.<\/p>\n<p>Die Tat muss auf andere politische Verh\u00e4ltnisse abzielen. Der Hochverrat muss sich aus Angriffsgegenstand und Ziel ergeben. Gem. \u00a7 83 ist eine konkrete Gef\u00e4hrdung der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung nicht erforderlich, sehr wohl jedoch eine gewisse Gef\u00e4hrlichkeit in den Vorbereitungshandlungen.<\/p>\n<p>Im Fall des Vorliegens des Tatbestandes aus \u00a7 83 StGB ist ausreichend eine gewisse Gef\u00e4hrlichkeit der Vorbereitungshandlung, BGH HuSt II 40; BGH 6, 342.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieser Fall ist hier zumindest vorliegend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 89 Abs. 1 StGB<\/strong><\/p>\n<p>Die Anzeige richtet sich auch auf den Verdacht des Vorliegens verfassungsfeindlicher Einwirkungen auf \u00f6ffentliche Sicherheitsorgane, \u00a7 89 Abs. 1 StGB. Die Beschuldigten, insbesondere die Beschuldigte zu Zif. 1 \u00fcbte mit ihrer Entscheidung sowohl auf den Bundesinnenminister wie \u00fcber ihn auf die \u00f6ffentlichen Sicherheitsorgane, vorrangig auf die F\u00fchrung der Bundespolizei, welche die Au\u00dfengrenzen der Bundesrepublik Deutschland in Friedenszeiten zu sichern hat, mit dem Ziel ein, sie zu einem strafbaren Verhalten (Anordnung zur Unterlassung erkennungsdienstlicher Ma\u00dfnahmen) zu veranlassen, um hiermit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, ihren Bestand sowie die verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung zu untergraben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei all diesen Vorw\u00fcrfen (\u00a7 81, \u00a7 83, \u00a7 89 StGB) ist bereits der Versuch unter Strafe gestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten ist daher zwingend geboten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auf Art. 20 Abs. 4 GG (Widerstandsrecht) wird in diesem<\/p>\n<p>Zusammenhang ausdr\u00fccklich verwiesen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In Frage steht das Fundament der Gewaltenteilung<\/p>\n<p>als Ganzheit, insbesondere auch die Unabh\u00e4ngigkeit<\/p>\n<p>der General-Bundesanwaltschaft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Um eine unverz\u00fcgliche Eingangsbenachrichtigung mit<\/p>\n<p>dem Aktenzeichen der Generalbundesanwaltschaft<\/p>\n<p>wird ausdr\u00fccklich ersucht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&#8211; &#8211; &#8211; , den 27. November 2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Unterzeichner 1:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&#8211; &#8211; &#8211;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>______________<\/p>\n<p>Literatur:<\/p>\n<p>u.a. GG-Kommentar Jarass\/Pieroth C.H.Beck(Hrsg.),13.Aufl.,M\u00fcnchen2014<\/p>\n<p>Ingo von M\u00fcnch\/Ute Mager, Staatsrecht I, 8. <em>Aufl<\/em>., Stuttgart <em>2015<\/em>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>GG-Kommentar Maunz\/D\u00fcrig, GG, Aufl.05\/2015<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a0___________<\/p>\n<p>A n h a n g<\/p>\n<p>Ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Hiermit erkl\u00e4re ich, Dr. rer.pol. J.Bruno K\u00f6ppl, dass ich mich der Anzeige au\u00dfertourlich anschlie\u00dfe. Auf den Anhang (Lebenslauf) wird ausdr\u00fccklich verwiesen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Unterzeichner 2:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dr. rer.pol. J.Bruno K\u00f6ppl<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>___________________<\/p>\n<p>A n l a g e zum Hintergrund der Unterzeichner :<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Anmerkung zum Widerstands-Hintergrund der Unterzeichner:<\/p>\n<p>Der Unterzeichner 2 (Dr. J. Bruno K\u00f6ppl) ermittelt seit 1974 bis zum heutigen Tag faschistoid organisierte Gro\u00dfkorruptionen in Staaten des westlichen Verteidigungsb\u00fcndnisses sowie dar\u00fcber hinaus. Im Zuge dessen deckte er mithilfe von US-Kongressabgeordneten Pl\u00e4ne zur Auspl\u00fcnderung von Staaten und Bev\u00f6lkerungen, u.a. mittels Anti-Terror-Kampagnen in aller Welt und mittels gezielt eingesetzter V\u00f6lkervermischungsprogramme, diese bis heute auch diese Fl\u00fcchtlingsproblematik sowie gewaltige Umweltprobleme schaffen, auf. Hier\u00fcber verfasste er mehrere B\u00fccher (weitere Informationen hierzu unter \u201eLebenslauf\/Vita\u201c innerhalb der www.ra-kanzlei-koeppl.de). Sein Bruder (J. Hermann K\u00f6ppl) ist seit 1980 an verschiedenen Anti-Korruptions-Arbeiten beteiligt. Ihr Vater (Dr. Josef K\u00f6ppl) stellte sich im Zeitraum von November 1941 bis Mai 1945 als Gerichtsassessor, kurzzeitig sp\u00e4ter als Amtsrichter gegen das NS-Regime. Wenige Monate danach, bereits im August 1945, war er wieder als Richter am Amtsgericht Passau eingesetzt.<\/p>\n<p>Zu seinen S\u00f6hnen:<\/p>\n<p>In internationalen und nationalen Publikationen wie NEWSWEEK, FINANCIAL TIMES, US-Senat-Records, ARD, DIE ZEIT, S\u00dcDDEUTSCHE ZEITUNG, FAZ, STERN, DER SPIEGEL etc. wurde im Zeitraum 1980 bis 1982 \u00fcber die wissenschaftlichen Aussagen des R\u00fcstungsexperten Dr. J. Bruno K\u00f6ppl berichtet. Die wissenschaftlichen Aussagen betrafen die Verschwendungspraxis in den R\u00fcstungshaushalten der Nato-Staaten sowie die damit einhergehende Gefahr f\u00fcr die westliche Verteidigungsf\u00e4higkeit.<\/p>\n<p>Die Warnungen vor einer \u00dcberschuldung dieser Staaten erwiesen sich als gerechtfertigt. Die \u00dcberschuldung dieser Staaten erweist sich nun \u2013 35 Jahre danach &#8211; als Bumerang in der nationalen wie internationalen Politik. Die \u00dcberschuldung f\u00fchrt allseits zu politischen und gesellschaftlichen \u00dcberwerfungen.<\/p>\n<p>In einem der B\u00fccher von 1994 wurde seitens Dr. rer.pol. J. Bruno K\u00f6ppl (hier unter Robert Kendel) nicht nur vor den Folgen der Hochverschuldung und damit einhergehender Entwicklung in die Massenarmut, denn auch vor einer geplanten multikulturellen Vermischung der V\u00f6lker gem\u00e4\u00df den Verh\u00e4ltnissen im ehemaligen Vielv\u00f6lkerstaat Jugoslawien gewarnt.<\/p>\n<p>In 1997 hatte Dr. rer.pol. J. Bruno K\u00f6ppl in einer \u00f6ffentlichen Versammlung in M\u00fcnchen (Europ. Patentamt) den damaligen Bundesau\u00dfenminister Klaus Kinkel sowie den fr\u00fcheren Bundeswirtschaftsminister Helmut Haussmann vor den Pl\u00e4nen zur Einf\u00fchrung des EURO sowie vor weltdiktatorischen Tendenzen auch in Europa etc. gewarnt (Filmaufzeichnung).<\/p>\n<p>In politischen Diskussionsforen von FOCUS.de (\u201eTagesthemen\u201c) wurde in 2001 wie in 2002 seitens des Unterzeichners 2, J.Hermann K\u00f6ppl, unter Pseudonyme CA-Canaris, Richard Kendel, C.Antaris die Anti-Terrorkampagne der USA wie Gro\u00dfbritanniens als Bumerang f\u00fcr den Westen bezeichnet. Die USA und ihre Verb\u00fcndeten w\u00fcrden im Zuge ihres Anti-Terrorkampfes ein Desaster bzw. ein \u201eWaterloo\u201c erleben und den gesamten Westen, ja die gesamte Weltgemeinschaft mit hineinziehen.<\/p>\n<p>Inzwischen gilt es als l\u00e4ngst erwiesen, dass die USA mit ihrem Antiterrorkampf das Gegenteil dessen erreichten, was sie angestrebt hatten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Am 17. Juni 2005 wurde seitens der Rechtsanwaltskanzlei &#8211; &#8211; &#8211; und Kollege vor einer Kanzler-Kandidatin Merkel \u00f6ffentlich gewarnt: diese hatte denn am 16. Juni 2005 auf der Jubil\u00e4umsveranstaltung der CDU in Berlin in ihrer Festrede gesagt, dass die Deutschen keinen immerw\u00e4hrenden Anspruch auf Demokratie bes\u00e4\u00dfen. In der Zeit danach wurde immer wieder die politische Fachkompetenz und Ehrlichkeit dieser CDU-Vorsitzenden, dann als Bundeskanzlerin, in Frage gestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2007 (18.M\u00e4rz, 15.30 ff), Technische Universit\u00e4t M\u00fcnchen, Welt-Klima-Kongress, mit <strong>Bundesumweltminister Gabriel<\/strong> (SPD) und dem Bayer. Umweltminister Werner Schnappauf (CSU), Kleinfeld, Vorstand d. Siemens AG, u.a. (ARD, Moderator : Zum Ende des Diskussionsbeitrages von Dr. rer. pol. J. Bruno K\u00f6ppl wurde durch diesen auf die mangelnde fachliche Qualifikation von Politikern auch in Fragen der Weltklimaprobleme hingewiesen; sie w\u00fcrden sie geradezu ausgel\u00f6st haben. Seine Frage nach einem Interesse an einem derartigen Politikerausbildungs-Programm beantwortete Bundesumweltminister Sigmar Gabriel so: er habe keine Zeit f\u00fcr eine Politikerausbildung und er wisse auch nicht, was dort gelehrt werden soll. Der ARD-Wissenschafts-Moderator Ranga Yogishawar beantwortete die Frage in typischer Wegsehhaltung: \u201e<em>Man sollte eher eine Hochschule zum Schweigen errichten!\u201c.<\/em> Ein sehr wohl angebrachte Einwand unterblieb seitens K\u00f6ppl, dass es schon einmal eine Zeit des Schweigens gegeben habe, n\u00e4mlich w\u00e4hrend der NS-\u00c4ra und dass heutige weltweit t\u00e4tige faschistoide Kreise derartige Unf\u00e4higkeit in den politischen Spitzen einrichten, sie am Leben halten, um ihre T\u00e4uschungsman\u00f6ver auf Kosten der Welt-Bev\u00f6lkerung durchziehen zu k\u00f6nnen. Jedoch auch ohne diesen Einwand kam es im gro\u00dfen Saal der Technischen Universit\u00e4t zu einem kleinen Tumult, sodurch K\u00f6ppl aus dem Saal verwiesen wurde. Zuvor waren im Saal durch seinen Bruder J.Hermann K\u00f6ppl ANTARIS No. XIII Flugbl\u00e4tter verteilt worden, auf Grund dieser Aktivit\u00e4t J.H. K\u00f6ppl samt Assistenten des Saales verwiesen wurde. Um die Geschichte in vagen Umrissen zu wiederholen, lief denn auch der Hausmeister der Universit\u00e4t ihm und seinem Gefolge mit einer Drohgeb\u00e4rde nach, um nachzusehen, dass auch wirklich endg\u00fcltig dem Hausrecht Folge geleistet werde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.10.2012, Jahres-Gedenkfeier zur Deutschen Einheit in M\u00fcnchen, Nationaltheater: Dr. rer. pol. J. Bruno K\u00f6ppl fragte die Bundeskanzlerin w\u00e4hrend der Pause, welche fachliche Qualifikation sie f\u00fcr das Bundeskanzleramt mitbringe. Die Frage lie\u00df die Kanzlerin unbeantwortet\u00a0 . . . (Hinweis: es ist offensichtlich, der Kanzlerin Schw\u00e4chen werden seitens ihrer Partei wie seitens der SPD und B\u00fcndnis90\/DIE GR\u00dcNEN, seitens Massenmedien kaschiert \u2013 Deutschland droht bei dieser Konstellation der Absturz)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Keine Frage ist, dass diese relativ fr\u00fchzeitigen Warnungen bei intakt arbeitenden, unabh\u00e4ngigen, eben von der Exekutive losgel\u00f6sten Mediengewalten dem Westen, der Welt Sch\u00e4den in H\u00f6hen von zig Billionen Euro erspart haben w\u00fcrden. Jedoch all diese Medien waren und sind nicht real unabh\u00e4ngig . . .<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\">_____________________<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h5 style=\"text-align: center;\">Nach eingehender Pr\u00fcfung des Generalbundesanwaltes vom 3.12.2015 erfolgte die Entscheidung und Mitteilung an die beiden Anzeigeerstatter (eingegangen heute am 11.12.2015). Im Auftrag des Generalbundesanwaltes schrieb RiLG Stolzh\u00e4user:<\/h5>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/?attachment_id=10346\" rel=\"attachment wp-att-10346\"><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter  wp-image-10346\" style=\"border: 10px solid black;\" title=\"Bild Bundesanwalt 3.12.15_1\" src=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Bild-Bundesanwalt-3.12.15_1.png\" alt=\"\" width=\"350\" height=\"500\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a0<a href=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/?attachment_id=10349\" rel=\"attachment wp-att-10349\"><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter  wp-image-10349\" style=\"border: 11px solid black;\" title=\"Bild Bundesanwalt 3.12.15_2\" src=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Bild-Bundesanwalt-3.12.15_21.png\" alt=\"\" width=\"350\" height=\"500\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auf der letzten Seite der Hochverratsanzeige befand sich dieser Hinweis:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><em>&#8222;In Frage steht das Fundament der Gewaltenteilung als Ganzheit, insbesondere auch die Unabh\u00e4ngigkeit der General-Bundesanwaltschaft.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Nun ist die Antwort vorliegend. Das deutsche Grundgesetz wird mi\u00dfbraucht wie man es f\u00fcr notwendig erachtet, um die sogenannte Real-Politik nicht durch dieses Gesetz durchkreuzen lassen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>So hat jede Zeit ihre Diktatur. Der Widerstand vom 1941 bis 1945 war berechtigt. Das ist heute selbst von diesen best\u00e4tigt, welche den Widerstand von heute als Paranoia erachten.<\/p>\n<p><strong>Es ist nicht nur das Grundgesetz aufgel\u00f6st. Es ist dies der gesamte Staat. Damit ist er nicht existent. Zumindest nicht so, wie er vom Grundgesetz her bestimmt ist. Dieses Urteil gr\u00fcndet sich auf Tausende von Vorg\u00e4ngen, nicht nur auf diese Entscheidung des Generalbundesanwaltes hin.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">__________________<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Generalbundesanwalt lieferte mit Schreiben vom 3.12.15 keinerlei Begr\u00fcndung f\u00fcr seine Auffassung, dass gegen die Bundeskanzlerin wie gegen den Vizekanzler keinerlei Strafermittlungen aufzunehmen sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Daher wurde mit Schreiben vom 14.12.15 um Vorlage entsprechender Gr\u00fcnde ersucht:<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/?attachment_id=10353\" rel=\"attachment wp-att-10353\"><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter  wp-image-10353\" style=\"border: 20px solid black;\" title=\"IMG_3102\" src=\"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/wp-content\/uploads\/IMG_3102.jpg\" alt=\"\" width=\"850\" height=\"700\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Aus obigem Schreiben vom 14.12.15:<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">mit Schreiben vom 3.12.15 wurde durch Sie\u00a0 o h n e\u00a0 j e g l i c h e\u00a0 B e g r \u00fc n d u n g\u00a0 mitgeteilt, dass sich aus der Anzeige vom 27.11.15 nach eingehender Pr\u00fcfung des vorgelegten Sachverhaltes <em>keinerlei Anhaltspunkte f\u00fcr das Vorliegen einer Straftat<\/em> erg\u00e4ben, daher von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie von weiteren Ma\u00dfnahmen abgesehen wird.\u00a0 Nun teilen jedoch namhafte Staats- und Verfassungsexperten genau diese Ihre Auffassung nicht. Es ist daher von gro\u00dfem nationalen Interesse, welche Begr\u00fcndung Ihrer Entscheidung zugrunde liegt. Es wird aus diesem Grunde ausdr\u00fccklich um die Vorlage einer solchen ersucht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Wie aus dem Anhang der Anzeige vom 27.11. hervorgeht, haben sich die Anzeigeerstatter in den nahezu 36 Jahren zu den schwerwiegenden Gef\u00e4hrdungen dieses Landes wie des gesamten Westen durch international agierende, hochgef\u00e4hrliche Korruptionscliquen mittels ausf\u00fchrlicher, teils wissenschaftlicher Nachweise ge\u00e4u\u00dfert. Ihre Warnungen sind inzwischen l\u00e4ngst als zurecht best\u00e4tigt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Dass nun dieser ihrer Anzeige begr\u00fcndungslos begegnet wird, verwundert auch aus diesem Grunde. Es wird aus obig gegebenen Gr\u00fcnden um Vorlage einer ausf\u00fchrlichen Begr\u00fcndung gebeten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Hinweis 1 (aktuell, 11.2.16): Auf diese Hochverrats-Anzeige vom 27.11.15 hin reagierte die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe so: der Generalbundesanwalt teilte am schriftlich 3.12.2015 mit, dass sich trotz intensiver Durchleuchtung der dreissig-Seiten-umfassenden Anzeige kein Verdacht auf Vorliegen einer Straftat ergeben w\u00fcrde. Er wurde daraufhin zweimal um Vorlage einer Begr\u00fcndung ersucht (zuletzt gestrig am 10.2.16). Bis dato [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":true,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[207],"tags":[208],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10271"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=10271"}],"version-history":[{"count":39,"href":"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10271\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10280,"href":"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10271\/revisions\/10280"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=10271"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=10271"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=10271"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}