{"id":5487,"date":"2011-11-23T10:45:53","date_gmt":"2011-11-23T08:45:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/?p=5487"},"modified":"2011-11-23T17:04:09","modified_gmt":"2011-11-23T15:04:09","slug":"verletzung-staatsburgerlicher-pflichten-und-das-ausmas-an-staatszerstorung-wie-hangt-das-zusammen-ein-fur-staatsburger-geschriebenes-kompendium","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fm-tv.net\/wordpress\/?p=5487","title":{"rendered":"Verletzung staatsb\u00fcrgerlicher Pflichten  und das Ausma\u00df an Staatszerst\u00f6rung:  wie h\u00e4ngt das zusammen?  Ein f\u00fcr Staatsb\u00fcrger geschriebenes Kompendium"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\">von RB J.Hermann Koeppl<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">ra-kanzlei-koeppl.de<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">M\u00dcNCHEN, 22.3.2011<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Europa ger\u00e4t in die Enge.<\/p>\n<p>Aber es ist hier konkret Deutschland angesprochen. Konkret die Deutschen als Staatsb\u00fcrger in ihren Pflichten, wie diese prim\u00e4r im deutschen GRUNDGESETZ aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Dieses deutsche GRUNDGESETZ bindet nicht nur staatliche Gewalten.<\/p>\n<p>Es bindet und verpflichtet auch die Staatsb\u00fcrger, \u00fcber die Einhaltung des GRUNDGESETZES zu wachen und es zu verteidigen. Es regelt die Beziehungen auch unter ihnen.<\/p>\n<p>Es \u00fcberlagert private Anschauungen von Rechten und Pflichten untereinander.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h5>In der Pr\u00e4ambel\u00a0des deutschen Grundgesetzes steht:<\/h5>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">\u201eIm Bewu\u00dftsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,<br \/>\nvon dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der <strong>Art. 1<\/strong> des deutschen Grundgesetzes enth\u00e4lt daher folgerichtig diesen Inhalt:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Absatz 1 \u00a0Die W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu sch\u00fctzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Absatz 2\u00a0 Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unver\u00e4u\u00dferlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Absatz 3\u00a0 Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.<\/p>\n<p>Es ist hierin im Absatz 2 von einem \u201eDeutschen Volk\u201c die Rede. Dieses bekennt sich zu den unverletzlichen und unver\u00e4usserlichen Menschenrechten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In den nachfolgenden Artikeln des deutschen Grundgesetzes ist konkret aufgef\u00fchrt, worin diese Menschenrechte bestehen.<\/p>\n<p>Zu den unver\u00e4usserlichen Menschenrechten geh\u00f6rt neben den Freiheitsrechten und dem Recht auf freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit und dem Recht auf Leben wie auf k\u00f6rperliche Unversehrheit selbstverst\u00e4ndlich mit die Erhaltung und F\u00f6rderung der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen.<\/p>\n<p>Hier ist gemeint die Umwelt (speziell gesichert in Art. 20a), aber auch gemeint die Familie (gesichert in Art. 6), die Volksgemeinschaft. Denn ein Mensch kann sich \u2013 als \u201ezoon politikon\u201c definiert \u2013 nur in einer Gemeinschaft entfalten.<\/p>\n<p><strong>Art. 2<\/strong> des Grundgesetzes sagt denn auch:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Absatz 1\u00a0 Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Pers\u00f6nlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung oder das Sittengesetz verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Absatz 2\u00a0 Jeder hat das Recht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. 3<\/strong> regelt dann das Gemeinschaftliche:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Absatz 1\u00a0 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Absatz 2\u00a0 M\u00e4nner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat f\u00f6rdert die tats\u00e4chliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und M\u00e4nnern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Absatz 3\u00a0 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religi\u00f6sen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.<\/p>\n<p>Im Absatz 3 ist gesagt, um das nochmals zu wiederholen, dass wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religi\u00f6sen oder politischen Anschauungen niemand benachteiligt und niemand bevorzugt werden darf.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Das in Art. 3 Aufgef\u00fchrte sind tats\u00e4chlich idealistische Ans\u00e4tze, die in der Praxis durch Egoismen jeglicher Art konterkariert werden.<\/strong><\/p>\n<p>Heute l\u00e4sst sich schon davon sprechen, dass eingewurzelte Deutsche bei Beh\u00f6rden und Medien weniger Rechte genie\u00dfen als die Schicht der Eingewanderten bzw. Immigranten.<\/p>\n<p>Diese Bevorzugung w\u00e4re dann gelinde gesagt auch eine Art von Rassismus, welcher laut Grundgesetz ausdr\u00fccklich untersagt. Die Grundgesetzv\u00e4ter haben hier aus den Verh\u00e4ltnissen und Zust\u00e4nden im Dritten Reich auch im umgekehrten Sinne gelernt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. 4<\/strong> sichert dann die inneren Freiheiten und Bekenntnisse \u2013 das ebenfalls als Lehre aus dem Dritten Reich.<\/p>\n<p>Zur Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit geh\u00f6rt selbstverst\u00e4ndlich die freie Meinungs\u00e4usserung in der \u00d6ffentlichkeit sowie das Recht, sich frei zu informieren. Voraussetzung hierf\u00fcr wiederum ist, dass es eine freie Presse, eine freie Berichterstattung in Druckmedien, Rundfunk und Fernsehen, Film gibt.<\/p>\n<p>Das alles sichert <strong>Art. 5<\/strong>. Die Schranken dieser Grundrechtsaus\u00fcbung finden sich in dem Grundgesetz, in Vorschriften der allgemeinen Gesetze wie im Recht der pers\u00f6nlichen Ehre.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. 19<\/strong> Absatz 2 besagt, dass in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf.<\/p>\n<p>Art. 19 Absatz 4 sichert den Rechtsweg f\u00fcr den in seinen Grundrechten verletzten Staatsb\u00fcrger u.a. unter Sicherung durch Art. 101 zu: \u201e . . . wird jemand durch die \u00f6ffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.\u201c<\/p>\n<p>Der gesetzliche Richter ist ihm garantiert, <strong>Art. 101<\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gesichert sollte sein der Staatsb\u00fcrger vor allem auch durch <strong>Art. 20<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Absatz 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Absatz 2: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausge\u00fcbt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Absatz 3: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Absatz 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">&nbsp;<\/p>\n<p>Allerdings, diese wohlgeschriebene Ordnung ist bereits beseitigt \u2013 in ihrem Kern. Denn hochkriminelle Cliquen unterh\u00f6hlten l\u00e4ngst die Fundamente der Teilung und Trennung der Staatsgewalten.<\/p>\n<p>Und was n\u00fctzen bei all den rechtlichen Einrichtungen diese, wenn die Umweltgrundlagen massiv besch\u00e4digt werden.<\/p>\n<p>Insofern gesichert worden sein sollte der Staatsb\u00fcrger auch durch <strong>Art. 20a<\/strong>. Der besagt:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">\u201eDer Staat sch\u00fctzt auch in Verantwortung f\u00fcr die k\u00fcnftigen Generationen die nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Ma\u00dfgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die <strong>Art 10<\/strong> und <strong>Art. 13<\/strong> wie <strong>Art. 14<\/strong> wollen und wollten sichern die Geheimnisrechte der Staatsb\u00fcrger, insbesondere Briefgeheimnis, Post- und Fernmeldegeheimnis, die Privatsph\u00e4re der Wohnung, das Eigentum. Der Eigent\u00fcmer wurde verpflichtet. Sein Besitz bzw. Eigentum soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.<\/p>\n<p>Die Realit\u00e4t ist allerdings auch hiervon weit entfernt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Nun besagt <strong>Art. 18<\/strong> etwas ganz Entscheidendes, n\u00e4mlich:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>\u201eWer die Freiheit der Meinungs\u00e4u\u00dferung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mi\u00dfbraucht, verwirkt diese Grundrechte<\/strong><strong>.\u201c<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dabei hatten die Parlamentarier Wichtigstes \u00fcbersehen. Die Tatsache, dass es hochkriminelle Vereinigungen bei den Eigent\u00fcmern von Kapital in der Spitze des Finanzsektors geben k\u00f6nnte, die staatsstreichartig nach Macht \u00fcber s\u00e4mtliche Staatsgewalten streben und dieses Ziel faktisch erreicht haben.<\/p>\n<p>Diese Machtf\u00fclle sorgte auch f\u00fcr Technologieunterdr\u00fcckung im Umweltbereich, damit f\u00fcr Zerst\u00f6rung der Lebensgrundlagen auf breiter Front.<\/p>\n<p><strong>Mit einem im grundgesetzlichen Sinn wachen Volk w\u00e4re das sicherlich nicht geschehen.<\/strong><\/p>\n<p>Zum einen ist damit das insofern ungebildete Volk ein Problem. Zum anderen die Tatsache, dass Beh\u00f6rden wie Medien diese gemeingef\u00e4hrlichen Umtriebe geschehen lie\u00dfen.<\/p>\n<p>Es ist klar, dass der Finanzsektor, welches sich auf ein Recht aus Art. 19 Abs. 3 berufen k\u00f6nnte, die Grundrechte verwirkte, Art. 18.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Betrachtete man die bundesrepublikanische Realit\u00e4t \u00fcber die vergangenen dreissig Jahre \u2013 ab etwa 1980 \u2013 hinweg, wird man m\u00f6glicherweise anhand der Ma\u00dfst\u00e4be, die das Grundgesetz anlegt, zu v\u00f6llig anderen Ansichten gekommen sein: n\u00e4mlich dass in diesem Land das meiste nicht funktioniert, da das Grundgesetz \u00fcberwiegend verletzt worden war und weiter verletzt wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>ra-kanzlei-koeppl.de<\/p>\n<p>RB Dipl.Kfm j.hermann koeppl<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">______________________<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von RB J.Hermann Koeppl ra-kanzlei-koeppl.de &nbsp; M\u00dcNCHEN, 22.3.2011 &nbsp; Europa ger\u00e4t in die Enge. 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