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Am 13. Mai 1999 hatte unsere CA-Film in Bad Aibling das Ablauschgelände der NSA von aussen gefilmt – Sofort stieß eine US-MP auf unseren Wagen zu – Wir gaben erst das Filmmaterial heraus, als uns die deutsche Polizei dazu aufforderte . . .

Juli 8th, 2013 · Keine Kommentare

Die Staatsanwaltschaft München I gab jedoch das Filmmaterial an uns 5 Monate später heraus.

Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt

Zu dem Vorgang gibt es einen Film

von C.Antaris

8. Juli 2013

 

 

Was bislang durch uns (CA-Film) in den drei Jahrzehnten geschrieben, gesagt wurde:

Deutschland ist bis heute (2013) de facto kein souveräner freier Staat.

Deutschland ist damit, wie durch das Grundgesetz und einschlägige Verwaltungsrechte festgelegt, nicht wirklich existent.

Die SZ stützte sich nun heute am 8.7.13 auf dasselbe:

http://www.sueddeutsche.de/politik/us-geheimdienst-in-der-bundesrepublik-deutschland-erlaubte-den-amerikanern-das-schnueffeln-1.1715355

SUEDDEUTSCHE (SZ)

8. Juli 2013 18:12

US-Geheimdienst in der Bundesrepublik – Deutschland erlaubte den Amerikanern das Schnüffeln

 

SZ: > . . . Kanzler Adenauer hat dereinst Washington und London erlaubt, für Spähangriffe das Grundgesetz zu brechen. Ein Freiburger Historiker hat herausgefunden, dass die geheimen Vereinbarungen noch heute gelten.<

> . . . .  Schon vor der Wiedervereinigung akzeptierten deutsche Kanzler die Forderungen der Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich, in Westdeutschland extensiv Daten zu sammeln, Briefe zu öffnen und Telefone abzuhören. Grundlage waren geheime Zusicherungen und Vereinbarungen, die erst 2012 vom Historiker Josef Foschepoth in seinem Buch „Überwachtes Deutschland“ publik gemacht wurden. Die von dem Freiburger Professor zu Tage geförderten Dokumente zeigen, wie umfassend sich die Bundesregierungen auf die Ausspähwünsche aus Washington einließen: Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges unterlag Westdeutschland dem Besatzungsstatut. Seit 1945 konnten die Siegermächte USA, Großbritannien und Frankreich nach Belieben Briefe zensieren und Telefone anzapfen. Wie selbstverständlich etwa die Franzosen die Korrespondenz deutscher Abgeordneter und Regierungsmitglieder kontrollierten, beschrieb Foschepoth schon 2009 in einem Beitrag . . . . <. 1950 gab die Bundesregierung von Kanzler Konrad Adenauer (CDU) nach Aufforderung des britischen Hochkommissars die Erlaubnis, die Postkontrolle auszuweiten. „Der Herr Bundeskanzler ist mit der hier vorgeschlagenen Verstärkung der Briefzensur einverstanden“, hieß es aus dem Kanzleramt. Die Begründung: So sollte sowjetische Propaganda abgefangen werden. Die westdeutschen Nachrichtendienste und andere staatliche Stellen unterstützten die Späh- und Lauschaktionen. Ideologisch eingefärbte Post aus der DDR wurde mit Segen der damaligen Bundesregierung aussortiert. Staatsgefährdendes Material sollte herausgefiltert werden: Die Post habe die Pflicht dazu, sie stehe „über dem Postgeheimnis“, erklärte 1952 der Bundesjustizminister und FDP-Chef Thomas Dehler. Das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut (im Bundesgesetzblatt 1961) sichert den Amerikanern das Recht zu, eigene Informationen in Deutschland zu sammeln. Begründung: Schutz vor Bedrohung. Das Nato-Truppenstatut gilt bis heute.  Mit dem Deutschlandvertrag von 1955 erhielt die Bundesrepublik die beschränkte Souveränität. Das Besatzungsstatut endete – die Schnüffelei der Westalliierten ging weiter. Sie teilten Adenauer in einem geheimen Schreiben mit, das bisherige Prozedere fortführen zu wollen – und verwiesen auf das im Deutschlandvertrag enthaltene „Vorbehaltsrecht“ hin. Begründung: Informationen zu sammeln, sei zulässig zur Sicherheit der alliierten Truppen. Nach 1955 bauten vor allem die Amerikaner ihr Überwachungsnetz für den Telefon-, Telegrafen- und Fernschreibverkehr massiv aus. Das in Grundgesetz Artikel 10 festgelegte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis darf nur durch Gesetze eingeschränkt werden. Ein solches Gesetz gibt es erst seit 1968: das G10-Gesetz. Darin wird den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern, dem Bundesnachrichtendienst (BND) sowie dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) erlaubt, Telekommunikation zu überwachen und Postsendungen zu öffnen. Voraussetzung dafür ist allerdings die schriftliche Genehmigung des Bundesinnenministeriums oder eines Landesinnenministeriums. Diese Aktivitäten kontrollieren Abgeordnete des Bundestages, die das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) sowie die G-10-Kommisson bilden. Gleichzeitig wurde 1968 Grundgesetz-Artikel 10 verändert: In Absatz 2 hieß es fortan (und heißt es bis heute): „Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird (…)“. Der Rechtsweg wird zudem ausgeschlossen. Das bedeutet: Bespitzelte müssen nicht informiert werden – und haben auch keine Möglichkeit, zu klagen. Historiker Foschepoth hält diese Ergänzung für fatal: „Es gibt kein Grundrecht mehr auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses“, so der Forscher zu Süddeutsche.de. Das G-10-Gesetz von 1968 löste zwar das Vorbehaltsrecht der Alliierten von 1955 ab – an der Spähfähigkeit änderte sich aber wenig. Denn gleichzeitig schloss die Bundesregierung von Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) eine geheime Verwaltungsvereinbarung, die Verfassungsschutz und BND offiziell zu Handlangern alliierter Dienste machte. Fortan lieferten die deutschen Dienste Informationen und sorgten für die Infrastruktur. Die geheime Verwaltungsvereinbarung gilt bis zum heutigen Tag. Forscher Fotschepoth fand bei seinen Recherchen ein Exemplar des Dokumentes im Archiv des Auswärtigen Amtes. Die Papiere waren verschnürt mit schwarz-rot-goldenem Band – so werden gültige Verträge archiviert. Ein Bundestagsabgeordneter fragte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zufolge bei der Bundesregierung nach. Die Antwort: Die Vereinbarungen seien „noch in Kraft, haben jedoch faktisch keine Bedeutung mehr“, schreibt das Blatt. Seit der Wiedervereinigung 1990 hätten die Westalliierten keine solchen Ersuchen mehr gestellt. In einer Verbalnote zum G-10-Gesetz bekräftigte die Bundesregierung damals den Inhalt eines Adenauer-Briefes. Der erste Kanzler hatte 1954 versichert, dass jeder alliierte Militärbefehlshaber bei einer unmittelbaren Bedrohung das Recht habe, „Schutzmaßnahmen“ zu ergreifen – ein schwammiges Plazet, das den westlichen Mächten freien Handlungsspielraum signalisierte. Auf dieser Basis installierten die Vereinigten Staaten ihr Spionage-System „Echelon“ bis 2004. Die Zusicherung ist bis heute nicht widerrufen oder eingeschränkt.  . . . <

 

Soweit zum SZ-Bericht von heute.

Heute ist das Jahr 2013.

Damals – 1999 – blieb unsere CA-Film mit ihren Recherchen und Aktivitäten völlig allein. Die SZ lehnte über ihren Redakteur (Stiller) einen Bericht zu den Beschlagnahmevorgängen vor dem Echelon-System der USA in Bad Aibling ab.

Nun: im Wahljahr 2013 zeigt sich die SZ aufklärerisch. Leider ist dies nur auf das Wahljahr bezogen.

 

c. Antaris

 

 

Tags: Allgemein